1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von Grafiken und Animationen, sowie für die Erbringung von Informatikleistungen durch Poolart - media solutions bzw. Einzelunternehmen Poolart - media solutions - Andreas Köhler, in Folge Poolart - media solutions genannt.

Abweichende Geschäftsbedingungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeine Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, sind diese durch eine wirksame, dir ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.2. Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Vertragspartner von Poolart - media solutions nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Poolart - media solutions ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen bzw. externe Personen zu bedienen. Ferner kann Poolart - media solutions die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, auf Dritte übertragen.

1.3. Änderungen der AGB
Poolart - media solutions ist zur Änderung dieser AGB mit Wirksamkeit für alle bestehenden Verträge berechtigt. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage von Poolart - media solutions unter www.poolart.de vor ihrer Wirksamkeit kundgetan.

2. Auftragserteilung
Die Angebote von Poolart - media solutions sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden dies dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Poolart - media solutions zurückzutreten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise oder, falls eine solche Vereinbarung fehlt, die anwendbaren aktuellen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – als Werte des Euro exklusive Mehrwertsteuer und exklusive aller Nebenkosten wie z.b. Verpackung, Transport, Speichermedien, Versicherung, Zölle, usw.

Nach schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit, wenn nichts anderes vereinbart, wird eine Abschlagszahlung von 20 Prozent der Auftragssumme berechnet und in Rechnung gestellt. Bei einem mehrmonatigen Erstellungszeitraum erhöht sich die Abschlagszahlung auf 30 Prozent; weitere 30 Prozent sind 20 Tage vor Lieferung zu bezahlen. Die restlichen 40 Prozent bzw. 50 Prozent werden nach Lieferung in Rechnung gestellt.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung an das jeweilig angegeben Konto von Poolart - media solutions oder in Bar. Durch Zahlungsverzug entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden und werden mit 1,0 % Verzugszins pro Monat berechnet. Poolart - media solutions behält sich vor die vollständige Lieferung bzw. Übertragung der Daten auf den entsprechenden Server erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.

Für alle Arbeiten von Poolart - media solutions, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Poolart - media solutions eine angemessene Vergütung.

4. Liefertermin
Poolart - media solutions ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) des Auftrags möglichst genau einzuhalten.

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Poolart - media solutions angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig bereit stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträgliche geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Poolart - media solutions nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Poolart - media solutions führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Poolart - media solutions die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

5. Genehmigung
Alle Leistungen von Poolart - media solutions (insbesondere Konzepte und Skizzen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen einer Woche freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

6. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von einer Woche nach Leistung durch Poolart - media solutions schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf die Verbesserung der Leistung durch Poolart - media solutions zu. Die Kosten hierbei übernimmt zur Gänze Poolart - media solutions. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Poolart - media solutions beruhen.

Für die ihre zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Poolart - media solutions keinerlei Haftung.

7. Web-programming
7.1 Erstellung
Die Erstellung von Webseiten erfolgt durch Poolart - media solutions nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen.

 


 

7.2 Übertragung der Daten auf den Server
Poolart - media solutions haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Poolart - media solutions ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtsmäßig ist. Poolart - media solutions ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen. Poolart - media solutions haftet nicht für die Inhalte der Webseiten.

7.3 Wartung
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit Poolart - media solutions abgeschlossen, ist Poolart - media solutions dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren, sowie gegebenenfalls Fehlfunktion zu beseitigen. Änderungen durch den Kunden selbst, sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen, sind möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an Poolart - media solutions.

7.4 Speicherplatz
Für den Speicherplatz, auf dem über Poolart - media solutions gekauften Server, ist der Kunde, soweit kein Wartungsvertrag besteht, selbst verantwortlich.

7.5 Domainnamenregistrierungen
Poolart - media solutions vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain für .de-Adressen wird von der Registrierungsstelle denic.de eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.

7.6 Nachträgliche Bearbeitungen nach Abschluss des Webprojekts
Für eine eventuell erforderliche Nachbearbeitung steht ein Programmierer von Poolart - media solutions noch für zwei Wochen nach Übermittlung der Endversion an den Kunden zu Verfügung, um Fehler zu beheben, die sich erst im Echtbetrieb zeigen.

 7.7 Änderungswünsche des Kunden
Bei allfälligen Änderungswünschen des Kunden gegenüber einer bereits abgeschlossenen Leistungsphase oder gegenüber erfolgten Teilabnahmen werden die Kundenwünsche von Poolart - media solutions auf ihre Auswirkung auf Qualität, Preise und Termine überprüft. Poolart - media solutions entscheidet, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die zu einem Nachtragsanbot führt oder um eine unwesentliche Änderung, die im Fall ihrer Durchführung nach Stundensatz für den Mehraufwand verrechnet wird.

8. 3D Animationen, Grafiken, DTP-Daten und Visual effects
8.1 Urheberrecht, Nutzungsrecht und Eigentumsvorbehalt
Jeder, an Poolart - media solutions erteilte Auftrag bewirkt ein Urheberschaftsvertrag. Der Urheberschaftsvertrag gewährt Poolart - media solutions die vollständigen Urheber- und Nutzungsrechte an den Werkleistungen.

Nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages überträgt Poolart - media solutions, die für den jeweiligen Auftrag und Zweck schriftlich fixierten Nutzungsrechte. Soweit es im Vertrag nicht anders schriftlich fixiert wurde, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen. Es bedarf der schriftlichen Einwilligung von Poolart - media solutions, wenn die Nutzungsrechte an Dritte weitergegeben werden. Alle Verfügungsrechte an den Poolart - media solutions hergestellten Titelvorlagen (digitale und analoge Zwischenstufen), sonstigen Datenträgern sowie für die Kopierung notwendigen Unterlagen (z.B. Masterbänder, Archivbänder, Schnittlisten, Disketten, Datenträger, Rohdaten, Ausdrucke etc.) und zur Bildherstellung notwenige digitale Daten (Grafikdateien, 3D-Modelle, von Poolart - media solutions erstellte Programmsetups, Computerprogramme, Satzdateien und Teile davon) verbleiben im Eigentum von Poolart - media solutions. Wünscht der Auftraggeber, dass Poolart - media solutions ihm Datenträger, Dateien und offene Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Eine Verpflichtung von Poolart - media solutions zur Aufbewahrung dieses Materials über die Bearbeitungszeit hinaus besteht nicht, ausgenommen anders lautender schriftlicher Vereinbarungen.

8.2 Änderungswünsche des Kunden
Bei allfälligen Änderungswünschen des Kunden gegenüber einer bereits abgeschlossenen Leistungsphase oder gegenüber erfolgten Teilabnahmen werden die Kundenwünsche von Poolart - media solutions auf ihre Auswirkung auf Qualität, Preise und Termine überprüft. Poolart - media solutions entscheidet, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die zu einem Nachtragsanbot führt oder um eine unwesentliche Änderung, die im Fall ihrer Durchführung nach Stundensatz für den Mehraufwand verrechnet wird.

9. Sonstige Bestimmungen
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwands, mindestens aber 20 Prozent des Nettoauftragwertes, als vereinbart.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Poolart - media solutions. Als Gerichtstand für alle sich unmittelbar zwischen Poolart - media solutions und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten wird das für den Sitz von Poolart - media solutions örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Poolart - media solutions behält sich aber vor, auch ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.